Was muß ich bi einen auszug aus der alten Wohnung renovieren und was brauche ich nicht machen?
13:11 in Ernährung & Gesundheit von Joseph White
Frage von cleanerharry: Was muß ich bi einen auszug aus der alten Wohnung renovieren und was brauche ich nicht machen?
Wie bekomme ich Material wie zum Beispiel Gerichtsurteile und Gesetzesvorlagen die ich mir ausdrucken kann?
Wenn ich eine verwohnte Behausung renoviere und Fliesen und Kacheln selbst anbringe was muß der Vermieter zahlen?
Muß der Vermieter Auslegwahre stellen? Wenn ja kann ich diese bei Einzug mir aussuchen?
Die Fliesen b.z.w PVC-beläge sind veraltet und mehrfach übergefliest und der PVC ist lose dieses möchte ich gerne selber beheben und alles mit Fliesen an Wand und Boden verschönern. Auch wenn der Vermieter sich weigert hier etwas zuzuzahlen kann ich dieses trotzdem machen?
Ich habe für die neue Wohnung bereitz 735€ von 1035 gezahlt für die Mietkaution kann ich den Rest Einbehalten und wiefiel Kaution darf der Vermieter verlangen?
Beste Antwort:
Answer by Franky
1035€ für eine verwohnte alte Bruchbude? na du willst uns vergageiern. Das sind über 2000 DM, nur um mal die alten Zahlen wieder ins Spiel zu bringen. Dafür muss die Wohnung pikobello sein.
Der Vermieter wird dir was husten, denn wer so dumm ist und so viel geld dafür bezahlt, der ist selber schuld und wird sich denken, beim Auszug bleibt das eh drinnen.
Check das mit einem Anwalt.
Deine Frage war aber anders gestellt wie der Inhalt dann.
Du musst die Wohnung nur besenrein übergeben.
Gruß
Franky
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Hallo,
schau einfach in Deinen Mietvertrag was gemacht werden darf und was nicht. Was Du selber einbringst wirst Du nicht zurückbekommen denn Du hast ja den Vertrag unterschrieben als Du die Wohnung übernommen hast aber wenn es Mängel gibt, die nicht akzeptier’bar sind, also Abnutzung und dgl. dann informiere Dich am besten an die Verbraucherzentrale. Die geben Dir Tips was der Vermieter
tun muß und wenn er das nicht i.O. bringt dann kannst Du auf eine Mietminderung pochen da es eindeutige Gesätze dafür gibt.
Er ist nicht verpflichtet Laminat, oder PVC zu legen, solange das Parkett in Ordnung ist. Ein nicht Fachgerecht verlegter und verklebter PVC Boden ist leider kein Grund eine Mietminderung vorzunehmen. Weitere Eigenleistung durch den Mieter, welche nicht notwendig sind, wie Fliesen, Dimmer an den Lampen, etc., können dem Vermieter nicht in Rechnung gestellt werden, da er nicht die Möglichkeit hatte die Arbeiten vielleicht besser oder günstiger zu erledigen. Der Vermieter kann verlangen bei Auszug, die Wohnung vom Mieter in den angemessenen Original zustand zurück zu versetzten. Das heißt: Gesetzte Fliesen müssten wieder entfernt werden, Böden beseitigt. Wände welche zu weisen sind müssen nicht von einer Fachfirma geweißt werden. Der Rest einer Kaution darf vom Mieter nicht einbehalten werden. Jeglicher Regress an den Vermieter muß separat in Rechnung gestellt werden.
Ob du bi bist oder heterosexuell dürfte gar keine Rolle spielen denke ich.