Q&A: Kann der Vermieter die Gartenpflege bei den Betriebskosten abrechnen und auf die Mieter verteilen?
10:11 in Haus & Garten von chautintizLB
Frage von Melanie: Kann der Vermieter die Gartenpflege bei den Betriebskosten abrechnen und auf die Mieter verteilen?
Hallo,
ich wohne in einem Miethaus mit acht Parteien. Die Vermieterin wohnt unten mit im Haus.
In dem Mietvertrag ist eine Monatsbetrag von 5€ aufgelistet, der für die Gartenpflege vorgesehen ist.
Meine Frage ist, kann die Vermieterin die entstandenen Kosten von ca. 700€ gleichmäßig auf die acht Parteien verteilen, wenn sie einzig und allein den Garten nutzt? Der Garten ist durch eine Hecke und einen Zaun eingegrenzt, so das es den anderen Mietern untersagt ist den Garten mit zu benutzen. Die Vermieterin gelangt direkt von ihrer Terasse in den Garten.
Vor dem Haus stehen noch ein paar Hecken und es gibt einen kleinen Bereich, der halb von einer Hecke umschlossen ist, wo man seine Wäsche aufhängen kann und die Mülltonnen stehen. Für diesen Bereich könnte ich die Bezahlung für die Gartenpflege verstehen.
Beste Antwort:
Answer by Jens
Ich weiß ja nicht genau, wie es bei dir aussieht, aber wenn nur die Vermieterin Zugang zu Garten habt und hier nicht, muss die Vermieterin auch allein dafür aufkommen.
Steht denn Gartenpflege im Mietvertrag, wenn nein, musst du auch nicht bezahlen.
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du hast den Mietvertrag doch unterschieben oder nicht?? Also musst du nun leider auch bezahlen, ist sch…. ist aber so. Auch wenn sie ihn alleine Nutzt wenn du den Vertrag inkl. dieser “Klausel” unterschrieben hast dann MUSST du auch dafür zahlen so einfach ist das.
Wenn die Gartenpflege im Mietvertrag steht, mußt Du auch zahlen, obwohl Du den Garten nicht benutzen kannst. Du kannst jedoch die Rechnungen einsehen die für Gartenpflege ausgegeben werden. Der Vermieter darf seine Arbeit dabei nicht berechnen.
Wenn du den Vertrag unterschrieben hast …….
musst du wohl oder übel zahlen.
Gruß aus dem Ziegenstall