Muss man für Betreuungsdienstleistungen für Kinder Umsatzsteuer zahlen?

07:06 in Lernen & Fortbilden von yzheijhkqymuzp

Frage von Peter M: Muss man für Betreuungsdienstleistungen für Kinder Umsatzsteuer zahlen?
Ich möchte einem Service im Dienstleistungsbereich für Kinder aufbauen (flexible Nachmittagsbetreuung für Schulkinder), weiß aber nicht, ob in diesem Bereich Umsatzsteuer gezahlt werden muss §4/23 UStG hat mich etwas im Unklaren gelassen. Welche Gesetzestexte sind für diese Frage relevant.?

Beste Antwort:

Answer by Jolly Joker
Dienstleistungen sind üblicherweise MWSt-pflichtig.

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